Direktzahlungskurs
Die Direktzahlungsverordnung DZV sieht vor, dass Personen mit einem nicht-landwirtschaftlichen Berufsabschluss die Direktzahlungsberechtigung mit einem durch die Kantone in Zusammenarbeit mit der massgebenden Organisation der Arbeitswelt speziell reglementierten und erfolgreich abgeschlossenen Kurs erlangen können. Der Direktzahlungskurs nach DZV, Art. 4, Abs. 2 ist nicht Teil der reglementierten landwirtschaftlichen Berufsbildung. Der Kursabschluss führt nicht zu einem anerkannten Titel gemäss Berufsbildungsgesetz. Er berechtigt ausschliesslich zum Bezug der landwirtschaftlichen Direktzahlungen.
Reglement 2014 über die landwirtschafltiche Weiterbildung gemäss Direktzalungsverordrung (DZ-Kurs) |