Grundbildung ab Schuljahr 2026/27

Neue Bildungsmodelle für die einzelnen Berufe

  • Landwirt/Landwirtin: 3-jähriges EFZ mit Fachrichtungen und der Möglichkeit, in einem 4. Jahr eine zweite Fachrichtung zu absolvieren.
  • Weinberufe: Die Berufe Winzer/Winzerin und Weintechnologe/Weintechnologin werden nach dem gleichen Modell zu einem Beruf Weinfachmann/-frau mit den zwei Fachrichtungen Winzer und Kellerwirtschaft zusammengelegt.
  • Geflügelfachmann/-frau: wird kein eigenständiger Beruf mehr sein, sondern eine Fachrichtung des Berufs Landwirt/-in.
  • Gemüsegärtner/Gemüsegärtnerin: 3-jähriges EFZ wie bisher, ohne Fachrichtungen
  • Obstfachfrau/-mann: 3-jähriges EFZ wie bisher, ohne Fachrichtungen.
  • Agrarpraktiker/in EBA: 2-jährige Ausbildung mit zwei Fachrichtungen Landwirtschaft oder Spezialkulturen.

EFZ

Die neue Bildungsverordnung wurde am 23. Mai 2025 erlassen. ist am 1.1.2026 in Kraft getreten. Die Bildungspläne sind unterschrieben und die entsprechenden Umsetzungsdokumente liegen vor. Siehe Tabelle unten!

EBA

Für die Agrarpraktiker/-innen EBA erfolgt die Umsetzung ein Jahr später, also ab Schuljahr 2027/28.

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