Fachbewilligung Pflanzenschutz

Ab dem 1. Januar 2027 ist der Kauf und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) für Berufsanwender nur noch mit einer gültigen Fachbewilligung PSM möglich. Die bisherige Fachbewilligung wird bis Ende 2026 durch ein neues, schweizweit einheitliches System ersetzt.

Mehr Informationen über den Übergang zur neuen Fachbewilligung, anerkannte Ausbildungen, notwendige Weiterbildungsmassnahmen sowie häufige Fragen:
👉 www.permis-pph.admin.ch

 

Wer ist betroffen?

Die Fachbewilligung ist Pflicht für:

  • Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, insbesondere in der Landwirtschaft, Weinbau, Gemüsebau, Obstbau

  • Personen, die Dritte in der Anwendung unterweisen oder Behandlungen im Auftrag Dritter durchführen.

Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von PSM in der Landwirtschaft VFB-L.

 

Übergang zur neuen Fachbewilligung

  • Personen mit einer anerkannten Ausbildung (z. B. EFZ in Landwirtschaft, Weinbau, Obstbau, Gärtner/in Spezialkulturen, höhere Fachprüfungen) können ab 2026 ihre Ausbildung beim BAFU anerkennen lassen. Sie erhalten somit eine neue gültige Fachbewilligung.

  • Alle anderen müssen die neue Fachbewilligung durch eine Prüfung erwerben.

 

Fachbewilligung in der Westschweiz

In der Romandie ist Agora die zuständige Stelle für Kurse und Prüfungen:
👉 Kurse und Anmeldung bei Agora

 

Kursangebot & Prüfung

Wer keine anerkannte Ausbildung besitzt, kann einen Vorbereitungskurs mit anschliessender Prüfung absolvieren. Die Prüfung deckt folgende Themenbereiche ab:

  • Grundlagen der Ökologie

  • Gesetzliche Vorgaben und Sicherheit

  • Umweltgerechter Pflanzenschutz

  • Wirkung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

  • Handhabung und Wartung von Spritzgeräten

Der Kurs und die Prüfung werden von den kantonalen Prüfungsstellen organisiert. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem kantonalen Pflanzenschutzdienst, wo der Kurs in Ihrer Region angeboten wird.

 

Weitere Informationen