Fachbewilligung Pflanzenschutz
Ab dem 1. Januar 2027 ist der Kauf und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) für Berufsanwender nur noch mit einer gültigen Fachbewilligung PSM möglich. Die bisherige Fachbewilligung wird bis Ende 2026 durch ein neues, schweizweit einheitliches System ersetzt.
Mehr Informationen über den Übergang zur neuen Fachbewilligung, anerkannte Ausbildungen, notwendige Weiterbildungsmassnahmen sowie häufige Fragen:
👉 www.permis-pph.admin.ch
Wer ist betroffen?
Die Fachbewilligung ist Pflicht für:
Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, insbesondere in der Landwirtschaft, Weinbau, Gemüsebau, Obstbau
Personen, die Dritte in der Anwendung unterweisen oder Behandlungen im Auftrag Dritter durchführen.
Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von PSM in der Landwirtschaft VFB-L.
Übergang zur neuen Fachbewilligung
Personen mit einer anerkannten Ausbildung (z. B. EFZ in Landwirtschaft, Weinbau, Obstbau, Gärtner/in Spezialkulturen, höhere Fachprüfungen) können ab 2026 ihre Ausbildung beim BAFU anerkennen lassen. Sie erhalten somit eine neue gültige Fachbewilligung.
Alle anderen müssen die neue Fachbewilligung durch eine Prüfung erwerben.
Fachbewilligung in der Westschweiz
In der Romandie ist Agora die zuständige Stelle für Kurse und Prüfungen:
👉 Kurse und Anmeldung bei Agora
Kursangebot & Prüfung
Wer keine anerkannte Ausbildung besitzt, kann einen Vorbereitungskurs mit anschliessender Prüfung absolvieren. Die Prüfung deckt folgende Themenbereiche ab:
Grundlagen der Ökologie
Gesetzliche Vorgaben und Sicherheit
Umweltgerechter Pflanzenschutz
Wirkung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Handhabung und Wartung von Spritzgeräten
Der Kurs und die Prüfung werden von den kantonalen Prüfungsstellen organisiert. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem kantonalen Pflanzenschutzdienst, wo der Kurs in Ihrer Region angeboten wird.
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