Höhere Fachprüfung (Meisterprüfung)
Nach Abschluss der Berufsprüfung im Berufsfeld Landwirtschaft und deren Berufe kann berufsbegleitend die Betriebsleiterschule 2 absolviert werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten der Höheren Fachprüfung (Meisterprüfung) erlangen mit dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung die Kenntnisse und Kompetenzen, um einen Landwirtschaftsbetrieb selbständig und zukunftsorientiert, strategisch und operativ zu bewirtschaften und weiterzuentwickeln. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten das eidgenössische Diplom.
Auch in der Höheren Fachprüfung ist die Ausbildung zum Erlangen des Diploms modular strukturiert. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen die erworbenen Kompetenzen in einer Abschlussprüfung unter Beweis stellen.
Der Eidg. Fachausweis (landw. Berufsprüfung) ist eine zwingende Zulassungsbedingung zur Höheren Fachprüfung.
Prüfungsunterlagen
Die Prüfungsordnung ist die Grundlage für die Durchführung der eidgenössischen Höheren Fachprüfung (=Meisterprüfung). Sie wurde durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt und gilt für alle Berufe des Berufsfelds Landwirtschaft. Diese gilt auch für die HFP der Bäuerinnen.